Die Voigt Gruppe und PHOENIX Pharma Switzerland beabsichtigen, ihre Tochtergesellschaften Voigt AG und Voigt Industrie Service AG respektive Amedis-UE AG, in ein 50/50-Joint-Venture einzubringen.
Joint Venture zwischen Voigt Holding AG und PHOENIX Pharma Switzerland geplant
Die Herausforderungen des Gesundheitsmarkts Schweiz werden auch in Zukunft wachsen, was den Druck auf die Marktteilnehmenden insgesamt steigern wird. Eine optimale Kombination von Produkt- und Dienstleistungssortimenten sowie eine umfassende Marktabdeckung sind deshalb ein Gebot der Stunde für einen konkurrenz- und innovationsfähigen Player in der Versorgungskette des Gesundheitswesens.
Die Voigt Gruppe und PHOENIX Pharma Switzerland haben sich deshalb entschlossen, ihre Tochtergesellschaften Voigt AG und Voigt Industrie Service AG respektive Amedis-UE AG in ein 50/50-Joint-Venture einzubringen. Die beiden traditionsreichen und finanziell gesunden Unternehmen verfügen über ein ähnliches Geschäftsverständnis sowie sich ideal ergänzende Angebote und Kompetenzen in der Supply Chain. Sie passen sehr gut zueinander und erfüllen gemeinsam die zukünftigen Anforderungen. Mit diesem Schritt in eine gemeinsame Zukunft würden PHOENIX Pharma Switzerland und die Voigt Gruppe zudem Arbeitsplätze in den beiden Unternehmen mittel- bis langfristig sichern. Pharmacies BENU SA sowie Pharmapost AG sind nicht Teil des Gemeinschaftsunternehmens, das sich auf Logistik konzentriert. Diese werden eigenständig von PHOENIX Pharma Switzerland weiterentwickelt.
Vorbehältlich der Genehmigung durch die Schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) entstünde mit diesem Joint Venture ein neuer, kompetenter und zukunftsfähiger Player in der Versorgungskette des schweizerischen Gesundheitsmarkts. Das Joint Venture würde künftig seine qualitativ hochstehenden, effizienten und innovativen Services für Hersteller, Leistungserbringer und den Fachhandel noch konkurrenzfähiger erbringen, dies unter spezieller Berücksichtigung der Eigenheiten des Schweizer Gesundheitsmarktes. So liessen sich etwa die Lager- und Lieferlogistik optimieren und flexibilisieren, das Sortimentsangebot erweitern sowie neuartige digitale Plattformen entwickeln, die beispielsweise einen vereinfachten und direkteren Zugang zu Dienstleistungen, Produktsortimenten und Informationen erlauben.
In diesen Tagen beginnen die kartellrechtlichen Abklärungen der WEKO. Nach der Unterzeichnung der Verträge werden die Voigt Gruppe und PHOENIX Pharma Switzerland unter Einhaltung der relevanten kartellrechtlichen Vorgaben mit der Umsetzungsplanung des Joint Ventures beginnen. Sobald die Genehmigung der WEKO und ein Umsetzungsplan vorliegen, werden die beiden Unternehmen in der Lage sein, dessen Inhalte zu kommunizieren. Wir erwarten, dass dies in sechs bis acht Monaten der Fall ist.
Bis zur Genehmigung des Vorhabens durch die WEKO und bis zu dessen Vollzug stehen die Voigt Gruppe und PHOENIX Pharma Switzerland weiterhin in einem Wettbewerbsverhältnis. Somit bleibt für Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden sowie für Partnerunternehmen und Lieferanten der beiden Unternehmen in der Zwischenzeit alles wie gehabt.